30.10.2020 - Cedric Damhuis
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
WTV-Meisterschaften abgesagt - Stand 29.10.2020
Der Beschluss der Bundesregierung vom 28.10.2020 zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie hat auch für den Tennissport ab dem 02.11.2020 einschneidende Maßnahmen zur Folge.
Der Westfälische Tennis-Verband (WTV) hat vollstes Verständnis, dass den Verband derzeit zahlreiche Anrufe und Mails von Vereinen, Trainern und Hallenbetreibern erreichen, wie der Beschluss der Regierung genau in Bezug auf Turniere, die Mannschaftsspiele und das Training zu interpretieren ist.
In einem ersten Schritt hat der WTV seine Verbandsmeisterschaften der Damen, Herren und Senioren vom 1. bis 8. November und der Jugend vom 15. bis 21. November in Werne bereits abgesagt.
Das Präsidium des Westfälischen Tennis-Verbandes ist mit seinen Gremien, der Landesregierung NRW, dem Landessportbund NRW, und der Interessengemeinschaft Tennis Nordrhein-Westfalen (IG Tennis NRW) in einem anhaltenden Dialog, um elementare Fragen in Bezug auf Turniere, das Training und den Mannschaftsspielbetrieb zu klären.
Die Ergebnisse dieser Gespräche werden wir sobald wie möglich über unsere Kanäle kommunizieren. Hier setzt der WTV, wie im Frühjahr, auf eine transparente Kommunikation. Bis dahin bitten wir, sich etwas in Geduld zu üben und von weiteren Nachfragen abzusehen. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr haben gezeigt, dass in dieser dynamischen und für jeden einzelnen komplizierten Situation besonnene Entscheidungen und Regelungen und eine klare Kommunikation erforderlich sind.
Es steht außer Frage, dass der WTV jegliche Vorgaben und Maßnahmen mittragt. Dennoch wird sich der Verband in intensiven Gesprächen mit den zuständigen Institutionen für seine Mitgliedsvereine, die Spieler und Trainer einsetzen.
Quelle: https://www.wtv.de/#/article/tennis-mannschaftsspielbetrieb-halle-20-21-unter-coronabedingungen
Neue Corona-Beschlüsse: Darf Tennis als Individualsport weiter betrieben werden?
Von Deutscher Tennis Bund 29. 10. 2020.
Bund und Länder haben am 28. Oktober neue Beschlüsse gefasst, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Beschluss, der ab 2. November bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, so auch das Sporttreiben und den Tennissport.
Die Textpassage zur Freizeitgestaltung im Wortlaut:
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“
Doch was bedeutet das genau für den Tennissport? Die einzelnen Bundesländer werden nun anhand des Beschlusses der Bundesregierung Verfügungen ausarbeiten und kommunizieren. In diesen Verfügungen wird klargestellt, ob und wie Sport im November betrieben werden kann. Dort wird es dann auch Vorgaben für den Tennissport geben. Da jedes Bundesland seine eigene Verfügung erstellt, kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
Der Deutsche Tennis Bund (DTB) befürwortet die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich. Auch das Tennisspielen wird wie im Frühjahr wieder nur eingeschränkt möglich sein. Nichtdestotrotz geht der DTB davon aus, dass das Ausüben des Tennissports als Individualsportart nicht vollends eingestellt werden muss. Vielmehr sollte ein Spiel zu zweit oder ein Doppel mit vier Personen aus maximal zwei Haushalten weiterhin möglich sein. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind zu schließen. Spieler*innen sollten die Tennishalle und deren Räumlichkeiten nur zum Spiel betreten und im Anschluss die Halle/Anlage unverzüglich wieder verlassen. Bestehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Tennisanlagen bzw. in den Tennishallen sind zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und weiterhin strikt einzuhalten.
Der DTB steht im engen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene, um diese Auffassungen zu verdeutlichen.
Eventuelle Regelungen zum Punktspielbetrieb in der Halle werden nach Bekanntgabe der jeweiligen Länderverfügung in den Landesverbänden thematisiert. Dabei sind unterschiedliche Regelungen der Landesverbände nicht auszuschließen.
Sobald es weitere Bestimmungen und Vorgaben für den Tennissport gibt, werden wir Sie hier wieder informieren.