Corona-Richtlinien für den Tennissport im WTV

13.04.2020 - Cedric Damhuis

Der Westfälische Tennis-Verband hofft auf eine Öffnung der Tennisanlagen in Westfalen unter Einschränkungen nach dem 03.05.2020.

Da die Vorbereitung für das Wiederaufnehmen des Spielbetriebs unter Umständen etwas Zeit benötigt, will der WTV seine Vereine auf den Tag X vorbereiten, wenn möglicherweise wieder Tennis unter Einschränkungen gespielt werden kann. Für diesen Fall hat der Verband „Richtlinien für das Tennisspielen im Verein“ erstellt, an die es sich unbedingt zu halten gilt, um einerseits das Spielen zu ermöglichen und gleichzeitig für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.

Ein Hinweis zum Corona-Beauftragten des Vereins: Dieser muss vom Verein für die Sicherstellung der Richtlinien benannt werden, kann aber für das Nichteinhalten der Vorschriften nicht haftbar gemacht werden. Die Vereine besitzen auf ihren Anlagen das Hausrecht und sind somit auch befugt, Mitglieder, die sich nicht an die Richtlinien halten, eigenständig von der Anlage zu verweisen.

Verfasst von Ingo Hagemann am 22. April 2020 - 20:07 Uhr - WTV